Einen Augenblick ...
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat Haushaltsmittel in Höhe von 47,5 Mio. Euro für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII vorgesehen. Ziele der Förderung sind die Substanzerhalt und die Restaurierung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender Kulturdenkmäler und historischer Orgeln.
 
Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu den Denkmalschutz-Sonderprogrammen sowie aktuelle Antragsformulare. Bis zum 19. April 2024 können entsprechende Anträge zur Förderung im Rahmen des Förderprogramms durch die zuständigen Landesdenkmalbehörden eingereicht werden. Gegebenenfalls gelten in den Bundesländern kürzere Fristen zur Vorlage der Anträge.
 
Hier finden Sie die  Fördergrundsätze des Programms: 2022-Sonderprogramm-Denkmalschutz-Foerdergrundsaetze
Hier finden Sie die jeweiligen Antragsstellen der Länder für das Denkmalschutz-Sonderprogramm: 2024-Antragsstellen-Denkmalschutz

Hinweis zu unseren Cookies

Wir verwenden auf unserer Webseite Cookies und ähnliche Technologien, die für das Funktionieren der Webseite erforderlich sind. Mit Ihrer Einwilligung verwenden wir zudem Cookies zur Nutzungsanalyse unserer Webseite. Dadurch sind wir in der Lage Fehler oder Unklarheiten in der Bedienung unserer Webseite zu erkennen und schnellstmöglich abzustellen. Darüber hinaus verwenden wir Cookies für das Marketing, um den Erfolg unserer Marketing-Maßnahmen messen zu können und um unsere Inhalte möglichst exakt für Ihre Bedürfnisse personalisieren zu können. Dabei kann es vorkommen, dass Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) übertragen und dort verarbeitet werden. In den Einstellungen finden Sie Detailinformationen zu den einzelnen Cookies und können die Nutzung von Cookies verweigern. Weitere Informationen finden Sie hierzu in unseren Datenschutzhinweisen.

Alle Cookies akzeptieren Nur notwendige Cookies akzeptieren Cookies ablehnen