Einen Augenblick ...
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat Haushaltsmittel in Höhe von 47,5 Mio. Euro für das Denkmalschutz-Sonderprogramm XIII vorgesehen. Ziele der Förderung sind die Substanzerhalt und die Restaurierung national bedeutsamer oder das kulturelle Erbe mitprägender Kulturdenkmäler und historischer Orgeln.
 
Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu den Denkmalschutz-Sonderprogrammen sowie aktuelle Antragsformulare. Bis zum 19. April 2024 können entsprechende Anträge zur Förderung im Rahmen des Förderprogramms durch die zuständigen Landesdenkmalbehörden eingereicht werden. Gegebenenfalls gelten in den Bundesländern kürzere Fristen zur Vorlage der Anträge.
 
Hier finden Sie die  Fördergrundsätze des Programms: 2022-Sonderprogramm-Denkmalschutz-Foerdergrundsaetze
Hier finden Sie die jeweiligen Antragsstellen der Länder für das Denkmalschutz-Sonderprogramm: 2024-Antragsstellen-Denkmalschutz
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