Einen Augenblick ...

Mit dem Auslaufen der Corona-Sonderregelungen endete für Grenzgänger Ende Juni die Möglichkeit, ohne Einkommensverluste im Homeoffice zu arbeiten. Ohne die ausgelaufene Sonderregelung werden nun Grenzpendler in der Niederlande grundsätzlich am Arbeitsort besteuert. Heimarbeitstage der Grenzpendler werden gemäß Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden jedoch im Land des Wohnsitzes besteuert. Um Härten zu vermeiden, hatten sich die Niederlande und Deutschland zu Beginn der Pandemie darauf geeinigt, dass das Einkommen nur in dem Staat besteuert wird, in dem die Arbeit „normalerweise“ geleistet worden wäre.

„Homeoffice ist spätestens seit der Pandemie für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein fester Bestandteil ihres Arbeitsalltags. Deshalb ist die Ausweitung der Steuerbefreiung für die Menschen in unserer Region besonders wichtig, um den zusätzlichen bürokratischen Aufwand einzudämmen und steuerliche Nachteile zu vermeiden. Insbesondere mit Blick auf die stark steigende Inflation wäre eine Verlängerung der Regelung ein wichtiges Signal.“

Die Abgeordneten Catarina dos Santos-Wintz, Wilfried Oellers, Dr. Martin Plum, Stefan Rouenhoff, Anne König und Jens Spahn haben sich daher zusammen an Bundesfinanzminister Lindner gewandt. Gemeinsam fordern sie die Regelung kurzfristig zu verlängern oder neu zu verhandeln, da ansonsten Homeoffice auch Einkommensverluste bedeuten werden.

Hintergrund:
Grenzpendler in die Niederlande werden grundsätzlich am Arbeitsort besteuert. Heimarbeitstage der Grenzpendler werden dagegen gemäß Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden im Land des Wohnsitzes besteuert. Um Härten zu vermeiden, haben sich die Niederlande und Deutschland zu Beginn der Corona-Pandemie darauf geeinigt, dass das Einkommen nur in dem Staat besteuert wird, in dem die Arbeit normalerweise geleistet worden wäre. Ganz konkret: Ein Arbeitnehmer aus Deutschland, der eigentlich in den Niederlanden arbeitet, aber aufgrund der pandemischen Situation derzeit noch im Homeoffice arbeiten muss, zahlt seine Steuern weiterhin in den Niederlanden und nicht in Deutschland. Diese Regelung wurde im gegenseitigen Einvernehmen der beiden Länder aufgekündigt und läuft zum 30.06.2022 aus.

Hinweis zu unseren Cookies

Wir verwenden auf unserer Webseite Cookies und ähnliche Technologien, die für das Funktionieren der Webseite erforderlich sind. Mit Ihrer Einwilligung verwenden wir zudem Cookies zur Nutzungsanalyse unserer Webseite. Dadurch sind wir in der Lage Fehler oder Unklarheiten in der Bedienung unserer Webseite zu erkennen und schnellstmöglich abzustellen. Darüber hinaus verwenden wir Cookies für das Marketing, um den Erfolg unserer Marketing-Maßnahmen messen zu können und um unsere Inhalte möglichst exakt für Ihre Bedürfnisse personalisieren zu können. Dabei kann es vorkommen, dass Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftraumes (EWR) übertragen und dort verarbeitet werden. In den Einstellungen finden Sie Detailinformationen zu den einzelnen Cookies und können die Nutzung von Cookies verweigern. Weitere Informationen finden Sie hierzu in unseren Datenschutzhinweisen.

Alle Cookies akzeptieren Nur notwendige Cookies akzeptieren Cookies ablehnen