Einen Augenblick ...

Deutschland und die Niederlande haben sich auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt, das die steuerliche Situation für Grenzpendlerinnen und Grenzpendler im Homeoffice deutlich vereinfacht. Künftig können bis zu 34 Tage im Jahr im Homeoffice gearbeitet werden, ohne dass sich dadurch die steuerliche Zuständigkeit ändert. Steuerlich werden diese Tage so behandelt, als hätte die Tätigkeit im Arbeitsland – also in den Niederlanden – stattgefunden. Eine doppelte Besteuerung in beiden Ländern wird damit vermieden.

Die neue Regelung wurde mit dem Ziel entwickelt, den Anforderungen einer modernen Arbeitswelt gerecht zu werden. Während der Corona-Pandemie wurden Übergangsregelungen eingeführt, die den Grenzpendlern das Arbeiten im Homeoffice erleichterten – ohne Doppelbesteuuerung. Nach deren Auslaufen im Sommer 2022 kehrten jedoch die alten Regelungen zurück, die dem Arbeitsalltag vieler Grenzpendler nicht mehr entsprachen.

Gemeinsam mit anderen CDU-Kolleginnen und -Kollegen aus der Grenzregion habe ich mich frühzeitig für eine tragfähige Lösung eingesetzt. So haben wir uns ab dem Sommer 2022 mehrmals an den damaligen Bundesfinanzminister Christian Lindner sowie später auch an den nordrhein-westfälischen Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk gewandt, um auf die Herausforderungen für Grenzpendlerinnen und Grenzpendler hinzuweisen und eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Niederlanden zu erwirken.

Die neue Regelung tritt in Kraft, sobald die Parlamente in beiden Ländern zugestimmt haben. Eine zügige Umsetzung ist aus meiner Sicht dringend geboten. Gleichzeitig bleibt das Ziel klar: Eine langfristige Lösung, die moderne Arbeitsmodelle wie regelmäßiges Homeoffice umfassender berücksichtigt. Denn für viele Menschen ist die 34-Tage-Regelung ein guter Anfang – aber eben nur ein erster Schritt.

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