Einen Augenblick ...

In Deutschland engagieren sich rund 30 Millionen Menschen ehrenamtlich in über 600.000 gemeinnützigen Vereinen. Ihr Einsatz ist unverzichtbar: Sie fördern gesellschaftlichen Zusammenhalt, schaffen soziale, kulturelle und sportliche Angebote und tragen wesentlich zur Pflege gemeinsamer Werte bei. Dieses Engagement verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch gezielte Unterstützung.

Doch die Realität sieht anders aus. Wachsende bürokratische Anforderungen, starre staatliche Vorgaben und wirtschaftliche Veränderungen erschweren zunehmend die Arbeit von Ehrenamtlern und Vereinen. Im Durchschnitt verbringen Vereine sechseinhalb Stunden pro Woche allein mit Bürokratie – Zeit, die ihnen für ihre eigentlichen Aufgaben verloren geht.

Um dem entgegenzuwirken, hat die CDU/CSU-Fraktion 14 konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die die bürokratische Belastung um mindestens 25 Prozent reduzieren könnten. Diese Vorschläge wurden in engem Austausch mit Vereinen, Ehrenamtlern und Expertinnen und Experten entwickelt. Sie sollen nicht nur den Alltag erleichtern, sondern das Ehrenamt langfristig attraktiver machen.

Die wichtigsten Vorschläge:

  • Einführung einer Bürokratiebremse und eines Praxischecks
    Jede neue Vorschrift soll auf ihre Praxistauglichkeit geprüft werden. Zudem gilt: Für jede neue bürokratische Regel sollen zwei alte abgeschafft werden („One in, two out“).
  • Vereinfachung der Beglaubigung von Satzungs- und Vorstandsänderungen
    Notarielle Beglaubigungen sollen reduziert und die Online-Anmeldung zum Regelfall gemacht werden, um Zeit und Kosten zu sparen.
  • Anhebung der Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
    Die Freigrenze soll von 45.000 auf 55.000 Euro erhöht werden, um Vereine finanziell zu entlasten.
  • Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
    Die Ehrenamtspauschale soll auf 1.200 Euro jährlich und die Übungsleiterpauschale auf 3.600 Euro erhöht werden, um das Engagement attraktiver zu machen.
  • Vereinfachung der Umsatzsteuererklärungen
    Vereine mit saisonalen oder einmal jährlich anfallenden Umsätzen sollen künftig auf Antrag für fünf Jahre nur dann Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben müssen, wenn in diesem Zeitraum wesentliche Umsätze erzielt werden.
  • Verlängerung des Prüfungsintervalls für die Gemeinnützigkeit
    Statt alle drei Jahre soll die Gemeinnützigkeit künftig nur noch alle fünf Jahre geprüft werden.

 

Diese Maßnahmen zeigen, dass bürokratische Entlastung möglich ist – wenn die richtigen Weichen gestellt werden. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für die Gemeinschaft und macht das Ehrenamt wieder attraktiver. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass unsere Vereine und Ehrenamtler die Unterstützung erhalten, die sie für ihre wertvolle Arbeit verdienen.



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