Einen Augenblick ...

Cybersicherheit ist eine Grundvoraussetzung für digitales Vertrauen. Spätestens seit Februar dieses Jahres sprechen wir im Rahmen des Angriffskriegs auf die Ukraine regelmäßig auch über die Cyberbedrohungslage. Bereits im Januar wurde diese bei einer Befragung von Unternehmen schon als größere Gefahr eingeschätzt als die Pandemie oder Naturkatastrophen. Die Analyse des Spezialversicherers Hiscox aus diesem Jahr zeigt, dass die Kosten von #Internetkriminalität für deutsche Unternehmen in keinem anderen untersuchten Land höher ausfielen.

Sollten wir gerade in diesen Zeiten, in denen wir schon eine höhere #Sensibilität bei diesem Themenkomplex erreicht haben, darauf verzichten, bei einem Gesetz, das ein Paradebeispiel für effektive und umfängliche Digitalisierung sein kann, auf digitale Sicherheitsstandards einzugehen? Aus meiner Sicht lautet die Antwort eindeutig „Nein“!

Es fehlt ein grundlegendes Verständnis – eine Sensibilität – für einen ganzheitlichen Ansatz bei der Digitalisierung, der auch das Feld der Cybersicherheit einbezieht. Aber Cybersicherheit ist eine Grundvoraussetzung für digitales Vertrauen. In keinem der vorgelegten Entwürfe, weder Referentenentwurf noch Kabinettsentwurf, wurde Wert auf das Thema „Cybersicherheit“ gelegt. Das reicht nicht.

Es ist aber die Aufgabe der Politik sicherzustellen, dass Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Rechtstaatlichkeit auch in diesem Format gewährleistet sind. Können diese Schutzziele nicht verwirklicht werden, kann die Beeinflussung von virtuellen Hauptversammlungen beispielsweise massive Konsequenzen an den Kapitalmärkten auslösen. Dies gilt es zu verhindern.

Trotzdem unterstütze ich ausdrücklich die Idee der Möglichkeit der digitalen Durchführung von Hauptversammlungen. Das Instrument ist zeitgemäß, spart Kosten, ist nachhaltig und alle Beteiligten profitieren von einer höheren Flexibilität. Doch das Gesetz muss eben auch gut gemacht sein.

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