Einen Augenblick ...

Wahlrechtsreform

Der Bundestag ist mit seinen 736 Sitzen zu groß, und er muss verkleinert werden – da sind wir uns alle einig. In der vergangenen Woche wurde der Reformvorschlag der Ampel-Koalition erstmals im Bundestag debattiert. Wir verhandeln auf verschiedenen Ebenen mit der Ampel über einen möglichen gemeinsamen Weg zu einer Wahlrechtsreform, die die Stimme des Bürgers bewahrt und zugleich den Deutschen Bundestag spürbar verkleinert.

Derzeit entscheiden die Wählerinnen und Wähler mit ihrer Erststimme, wer die eigene Region oder die Heimatstadt im Bundestag in Berlin vertritt. Wer bei der Wahl die meisten Erststimmen erhält, bekommt den Sitz im Parlament. SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wollen dies ändern. Sie schlagen vor, dass gewonnene Direktmandate durch ein neues System teilweise nicht im Bundestag vertreten sein sollen. Wir halten das für falsch und lehnen es ab und fordern:

Die Erststimme ist die Stimme des Wählers und muss erhalten bleiben. Wer die meisten Stimmen im Wahlkreis erringen konnte, muss auch in den Bundestag einziehen. Alles andere wäre nicht demokratisch.

Wir fordern für eine Verkleinerung des Bundestages unter anderem eine Reduzierung der Wahlkreise und dass bis zu 15 Überhangmandate unausgeglichen bleiben. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt diese Möglichkeit explizit zu.

Leopard-Blockade der Bundesregierung

Viel zu lange hat der Bundeskanzler die Bedeutung dieses Themas nicht verstanden. Zuletzt gab es eindringliche Bitten der NATO, der USA und der europäischen Partner wie Polen, Frankreich und aus den skandinavischen Ländern. Endlich hat Olaf Scholz aber grünes Licht gegeben. Diese Entscheidung war überfällig.

Die Menschen in der Ukraine kämpfen weiter mutig gegen den russischen Angriffskrieg. Leopard-Panzer werden helfen, das Land zu verteidigen. Leider hat der Kanzler mit seinem Zögern den Unmut und das Unverständnis unserer Partner auf sich gezogen und mit sinkendem Vertrauen bezahlt. Deutschland hat sich unnötig international isoliert. Wir können nur hoffen, dass die Lieferung an die Ukraine nicht zu spät kommt, um der vorhergesagten russischen Frühjahrsoffensive standzuhalten. Außerdem hätten wir uns am vergangenen Mittwoch eine Stellungnahme des Bundeskanzlers zu dieser Entscheidung gewünscht, die jedoch ausblieb.

In dieser Woche wird der Deutsche Bundestag über den Gesetzentwurf zur digitalen Mitgliederversammlung im Vereinsrecht abstimmen. Mit dem Auslaufen des Covid-Gesetzes wird eine Umsetzung einer reinen digitalen Mitgliederversammlung im Verein vorerst somit nicht mehr möglich sein. Das fordert der Bundesrat in seinem Gesetzentwurf „zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ (20/2532) ebenso wie die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die einen gleichnamigen Entwurf (20/4318) vorgelegt hat

Als Union sind wir der Meinung, dass auch die rein digitale Mitgliederversammlung im Vereinsrecht fortgeführt werden sollte und die Flexibilität in der Gestaltung der Versammlung weiterhin bestehen bleibt. Als Opposition werden wir uns weiterhin für den Erhalt der digitalen Möglichkeiten einsetzen. Dennoch werden wir als Union dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates zustimmen, da wir die Möglichkeit der hybriden Hauptversammlungen nicht unterbinden wollen. Anlässlich der bevorstehenden Debatte habe ich am Donnerstag, den 9. Februar, zum oben genannten TOP 18 eine Rede halten. Sie können meine Rede in der Bundestag Mediathek anschauen.

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